Praxis Dr. Melitta Fuchs
Psychotherapeutin, Pädagogin
Birkenweg 18, 9020 Klagenfurt, Tel.: 0676/5226733
E-Mail: melitta.fuchs@chello.at - www.logofuchs.at
Mediation
ist ein außergerichtliches Konfliktregelungsverfahren, das in den USA gegen Ende der
vierziger Jahre als Vermittlungsmethode bei Arbeitskämpfen neu entdeckt und
erfolgreich eingesetzt wurde. In den 60er und 70er Jahren wurde das
Mediationsverfahren weiterentwickelt und ist inzwischen zu einer weltweit
anerkannten Methode der außergerichtlichen Konfliktlösung geworden. Sie wird in
vielen Anwendungsbereichen erfolgreich eingesetzt wie z.B.
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im Bereich der Wirtschaft,
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der Organisation,
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der Teambildung
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der Raumplanung und Bauvorhaben,
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in der Schule,
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in Vereinen, Parteien und Institutionen,
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bei arbeitsrechtlichen Konflikten,
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bei Umweltangelegenheiten,
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bei Nachbarschaftskonflikten
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aber auch in den klassischen Bereichen wie der Familienmediation, der
Trennungs- und Scheidungsmediation.
Definition zur näheren Erklärung:
Mediation bietet die Möglichkeit, Konflikte in einem außergerichtlichen Verfahren zu
bearbeiten. Mit Unterstützung eines Mediators oder einer Mediatorin versuchen alle
am Konflikt Beteiligten, gemeinsam, freiwillig und eigenverantwortlich, eine durch
Konsens akzeptierte Konfliktlösung zu erarbeiten. Es werden - im Vergleich zum
gerichtlichen Verfahren, nicht nur die rein rechtliche Aspekte beachtet. Die
Interessen der Beteiligten stehen im Vordergrund und weniger die Positionen, die
rechtlichen Aspekte oder Machtansprüche. Die Mediatorinnen und Mediatoren haben
dabei die Aufgabe den Prozess zu steuern, sie haben aber keinerlei
Entscheidungsbefugnis. Sie unterliegen dem Prinzip der Allparteilichkeit und
unterstützen so die Parteien auf deren Suche nach maßgeschneiderten persönlichen
Lösungen. Die Konfliktparteien entscheiden letztendlich, ob die gemeinsam
entwickelte Lösung soweit ihren Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht, dass der
Konflikt beigelegt werden kann. Die Konfliktparteien alleine sind für die Lösung
verantwortlich. Das Mediationsverfahren ist im Vergleich zum Gerichtsverfahren
zeitsparender und kostengünstiger.
Mediation stellt ein Konfliktbearbeitungsinstrument dar, das auf Freiwilligkeit beruht
und einem Gerichts-und Behördenverfahren vorgelagert sein kann, parallel dazu
verlaufen oder das rechtliche Verfahren vollkommen ersetzen kann, wobei dies
jedoch nicht ganz unabhängig vom juristischen System geschehen kann
(Gesetzlichkeitskontrolle).